Ihre Bank in Hohenlohe
Der eigene Führerschein bedeutet Freiheit und Mobilität. Vorher sind jedoch noch einige Hürden zu nehmen. Zum Beispiel müssen Sie Führerschein und Auto finanzieren.
Für eine Fahrstunde sind durchschnittlich 40 Euro einzuplanen. Die Gebühren für die Führerschein-Ausbildung der Klasse B beispielsweise betragen insgesamt zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro. Die Anzahl benötigter Fahrstunden ist abhängig vom einzelnen Bewerber. Durchschnittlich sind das für die Klasse B ca. 35 Fahrstunden. Beim "Begleiteten Fahren" fallen für Bearbeitung Gebühren in Höhe von ca. 20 Euro an.
Eine Finanzspritze von den Eltern, Großeltern oder anderen netten Personen ist mit Sicherheit hilfreich. Prüfen Sie, ob die Unterstützung alle Kosten deckt. Überprüfen Sie Ihre Finanzen und decken Sie weitere Sparpotenziale auf.
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In Deutschland sind zurzeit über 45 Millionen Pkw zugelassen. Sie sind also nicht der Erste und nicht der Letzte, der eine Führerschein-Prüfung ablegt. Das haben vor Ihnen schon ganz andere geschafft. Wichtig ist, dass Sie sich gut vorbereiten. Nur mit einem guten Gewissen lässt sich in der Prüfung Ruhe bewahren.
Für den theoretischen Teil der Prüfung finden Sie im Internet zusätzlich zu den Fragebögen aus der Fahrschule viele Prüfungsfragen und Antworten. Wiederholen Sie das Gelernte möglichst oft und lernen Sie unterschiedliche Inhalte hintereinander. Treten Sie erst zur praktischen Fahrprüfung an, wenn Sie sich absolut sicher fühlen. Besprechen Sie sich mit Ihrem Fahrlehrer und hängen Sie im Zweifel noch ein paar Fahrstunden dran.
Für die Anmeldung zur Führerschein-Prüfung müssen Sie Folgendes mitbringen:
Für Fahranfänger sind vor allem die Klassen A1, M, A und B von Bedeutung. Mit diesen Führerscheinen dürfen Sie Moped, Motorrad oder Auto fahren.
Ab 15 dürfen Sie Mofas mit maximal 25 km/h fahren. Dazu reicht eine "Prüfbescheinigung". Diese erhalten Sie bei einem Mofakurs in der Fahrschule. Ab 16 dürfen Sie mit Moped, Mokick oder Roller (Klasse M) Gas geben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Der "kleine" Motorrad-Führerschein (A1, bis 80 km/h) ist ebenfalls ab 16 zu haben. Nach der bestandenen Prüfung der Klasse A1 läuft bereits die zweijährige Probezeit. Die Klasse M ist in A1 inbegriffen.
… kommen die Klassiker Motorrad (A) bis max. 25 kW und Auto (B). Die Leistungs-Begrenzung beim Motorrad-Führerschein entfällt nach zwei Übungsjahren. Mit dem Pkw-Führerschein dürfen Sie Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht fahren. Zudem schließt er die Klasse M mit ein.
Mit 16,5 Jahren können Sie sich bei Ihrer Fahrschule für das "Begleitete Fahren" anmelden. Ihre Erziehungs-Berechtigten müssen zustimmen und die Fahrschule muss einen Antrag beim Verkehrsamt stellen. Sobald Sie die Fahrprüfung bestanden haben und 17 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Prüfungs-Bescheinigung. Zusammen mit einer Begleitperson sind Sie nun mobil. Der EU-Karten-Führerschein wird Ihnen mit 18 Jahren ausgehändigt.
Mindestens eine Begleitperson steht Ihnen als Berater und Helfer zur Seite. Der Name der Person ist in die Prüfungs-Bescheinigung einzutragen. Folgende Anforderungen werden an die Begleitperson gestellt: