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Mit dem Tod endet ein Leben. Das gilt aber nicht automatisch für alle Versicherungs-Verträge, die der Verstorbene geschlossen hat. Informieren Sie sich hier, welche Pflichten auf Erben zukommen.
Versicherungen müssen auf jeden Fall über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hatte. Nicht alle Policen enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Dieser Fall tritt nur ein, wenn auch das versicherte Risiko wegfällt. Im Einzelfall sind die Regelungen jedoch sehr unterschiedlich.
Ihr Versicherungs-Berater bei Ihrer Volksbank Hohenlohe eG hilft Ihnen gern bei Fragen zum Thema "Versicherungen im Nachlass".
Bei einer Berufsunfähigkeits-Versicherung müssen Erben den Versicherer nur über den Tod informieren. Der Vertrag endet automatisch. Sie müssen keine weiteren Beiträge zahlen.
Auch der private Krankenversicherungs-Schutz endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Versicherung muss umgehend über den Tod informiert werden.
Bei dieser Versicherung endet der Vertrag nur, wenn dieser auf die versicherte Person abgeschlossen war. Hatte der Verstorbene eine Kinderversicherung mit abgeschlossen, so läuft diese bis zur Volljährigkeit der Kinder beitragsfrei weiter.
Wenn der Versicherungs-Vertrag nur für den Versicherungsnehmer besteht, endet dieser mit dem Tod automatisch. Bei Familien-Versicherungen läuft der Vertrag bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter. Ehegatten können den Vertrag ihres verstorbenen Partners übernehmen.
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Wenn der Erbe weiterhin in der gemeinsamen Wohnung lebt oder dort innerhalb von zwei Monaten einzieht, dann tritt er automatisch in den Vertrag ein. Es besteht dann kein außerordentliches Kündigungsrecht. Löst der Erbe die Wohnung auf, erlischt der Vertrag spätestens zwei Monate nach dem Tod des Angehörigen. Der Hausrat bleibt also auf jeden Fall für zwei Monate versichert.
Ein ähnlicher Fall tritt auch für die Wohngebäude-Versicherung ein. Damit die geerbte Immobilie nicht ohne Schutz dasteht, besteht der Vertrag bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrages fort. Für Erben gilt: Sobald sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen sind, gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Für das geerbte Fahrzeug besteht der Versicherungs-Schutz weiter. Wenn der Erbe das Auto übernimmt und fährt, werden die Beiträge an den neuen Versicherungsnehmer angepasst.
Verträge kündigen
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Nicht alle Policen, die ein verstorbener Angehöriger abgeschlossen hatte, sind für den Erben sinnvoll. Häufig lohnt es sich, die Kosten zu vergleichen und zu teure Policen zu kündigen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht jedoch nicht in jedem Fall. Für den Einzelfall geben die Versicherer Auskunft.
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