- Schutz vor Internet- und Wirtschaftskriminalität
- Datenwiederherstellung
- Existenzsicherung
Vermögensschutz für Unternehmen
Finanziellen Folgen von Betrug und Kriminalität vorbeugen
Schützen Sie Ihren Betrieb vor wirtschaftlichen Schäden durch Internetkriminalität, Betrug oder Veruntreuung. Überlassen Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens nicht dem Zufall. Mit der VermögensschutzPolice der R+V sind Sie gegen die wichtigsten Risiken geschützt.
Überblick
Dabei hilft Ihnen die R+V-VermögensschutzPolice
- Datenmissbrauch durch Dritte
- Vermögensstraftaten durch Vertrauenspersonen (inklusive Geheimnisverrat) oder durch Dritte
- Identitätsdiebstahl
- Behördliche Beweissicherung
- Zerstörung oder Beschädigung von Software durch Dritte über das Internet
- Folgekosten, zum Beispiel für die Schadensermittlung und Rechtsverfolgung
- Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
- Wiederherstellungskosten von Daten, Datenträgern und Dateien
- Rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Versicherungsschutz und Know-how für kleine und große Betriebe
Profitieren Sie von zahlreichen Vorzügen:
- Erweiterung und Neuordnung der Versicherungsfälle aufgrund der aktuellen Kriminalitätsentwicklung,
- Versicherung von Folgekosten im Rahmen der jeweiligen Versicherungssumme,
- zweifache Maximierung der vereinbarten Versicherungssumme pro Versicherungsperiode,
- hohe Flexibilität und individuelle Versicherungslösungen.
Konditionen
Ihr Vermögensschutz im Überblick
- Sie können die Versicherungssumme bei jedem Schadensfall voll ausschöpfen. Sie wird nicht über mehrere Schadensfälle innerhalb eines Jahres verbraucht. Das gilt bis zu einem Jahresmaximum in Höhe der zweifachen Versicherungssumme.
- Flexible Deckungskonzepte: Über die marktübliche Deckung von 30 Prozent hinaus bietet die R+V-VermögensschutzPolice für bestimmte Versicherungsfälle eine höhere Entschädigungsleistung von 50 Prozent an. In diesen Fällen kann der vorgegebene Selbstbehalt bis auf ein Drittel reduziert werden.
- Rückwärts- und Vorwärtsdeckung: Bestand ein Vorvertrag bei einem anderen Versicherer, wird der Versicherungsschutz rückwirkend gewährt, d. h. die Rechte aus dem alten Vertrag werden übernommen.