- Sparen so viel und wann Sie wollen
- Stets flexibel sein
Sie möchten sparen und dabei unabhängig und flexibel bleiben. Mit VR-FlexSparen bleibt es in Ihrer Hand: Wann und wieviel Sie zurücklegen, entscheiden Sie.
Ob Sie regelmäßig eine bestimmte Summe sparen möchten oder unregelmäßig einzahlen – mit VR-FlexSparen stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
Währung | EUR |
Anlagedauer Min. | 3 Monate |
Ratenrhythmus | monatlich zweimonatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Betrag ab | Zinssatz |
---|---|
0,00 EUR | 0,001 % p. a. |
1.500,00 EUR | 0,001 % p. a. |
5.000,00 EUR | 0,001 % p. a. |
12.500,00 EUR | 0,001 % p. a. |
25.000,00 EUR | 0,001 % p. a. |
50.000,00 EUR | 0,001 % p. a. |
Sie können beliegt oft pro Monat auf Ihr VR-FlexSparen zugreifen. Bis zu einer maximalen Summe von 2.000 Euro ohne vorherige Kündigung. Sollte/n Ihre Verfügung/en über dieser Summe liegen, können Vorschlusszins berechnet werden, sofern die dreimonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurden.
Ohne VR-FlexSparen zu kündigen, können Sie auf maximal 2.000 Euro pro Kalendermonat zugreifen1). Möchten Sie über Ihr gesamtes erspartes Guthaben verfügen, müssen Sie VR-FlexSparen kündigen. Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Verfügungen sind generell auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich, in dem Fall können Vorschlusszins berechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in den Sonderbedingungen für den Sparverkehr oder sprechen Sie einfach direkt mit Ihrem Kundenberater.
Die Volksbank Hohenlohe eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.