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Familie im Freien

Frühstart-Rente: Heute schon an morgen denken

Mit der geplanten Frühstart-Rente sollen Kinder schon ab dem 6. Lebensjahr einen staatlich geförderten Einstieg in die private Altersvorsorge erhalten. Nach aktuellem Stand zahlt der Staat 10 Euro monatlich in ein Vorsorgedepot ein – als Startkapital für später und ohne dass dafür eigene Einzahlungen der Eltern erforderlich sind.

Die Frühstart-Rente ist Teil der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge. Ziel ist es, Kinder und Familien früh an das Thema Vorsorge heranzuführen und die Chancen eines langen Anlagezeitraums zu nutzen. Der gesetzliche Rahmen wird derzeit vorbereitet; ein praktischer Start wird ab 2027 erwartet, mit geplanter rückwirkender Förderung für den ersten Jahrgang ab 2026.

Die Volksbank Ulm-Biberach begleitet Familien dabei, staatliche Fördermöglichkeiten frühzeitig sinnvoll für die Zukunft ihrer Kinder zu nutzen.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist als staatlich gefördertes Vorsorge­angebot für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren geplant. Eltern oder Erziehungsberechtigte eröffnen eine Altersvorsorgelösung – und der Staat zahlt monatlich 10 € ein. Die Förderphase läuft bis zum 18. Geburtstag des Kindes.

Ab dem Monat der Eröffnung beginnt die Ansparphase, die bis zum Renteneintritt dauert. Das Kapital bleibt langfristig gebunden und kann über viele Jahre hinweg wachsen. Je früher begonnen wird, desto besser für die Rendite! 

Eine Auszahlung des angesparten Kapitals ist frühestens zum gesetzlichen Renteneintritt möglich. Bis dahin bleibt das hier eingezahlte Geld gebunden, wächst und dient konsequent der Altersvorsorge.

Voraussetzungen für die Förderung**

  • Das Kind ist zwischen 6 und 18 Jahre alt
  • Es besucht eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland
  • Der Antrag wird durch Eltern oder gesetzliche Vertreter gestellt

** Angaben basieren auf dem aktuellen Planungsstand der Bundesregierung. Änderungen vorbehalten.

 

 


Was Sie wissen sollten

Die Frühstart-Rente soll Kindern frühzeitig den Weg in eine stabile finanzielle Zukunft ebnen. Sie fördert nicht nur den Vermögensaufbau, sondern auch das Verständnis für langfristiges Sparen – und das unabhängig vom Einkommen der Familie.

Die Förderung endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich – das Kapital bleibt bis zur Rente gebunden und dient ausschließlich der Altersvorsorge.

Mutter mit Tochter auf Schaukelv

Jetzt informieren und früh vorsorgen

Gemeinsam mit unseren Verbundpartnern entwickeln wir ein attraktives Angebot – abgestimmt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, sobald diese feststehen.

Unsere Berater stehen Ihnen gerne persönlich oder online zur Seite, um Sie frühzeitig über die Möglichkeiten der Frühstart-Rente zu informieren. Gemeinsam schaffen wir Perspektiven – für Ihre Kinder und deren Zukunft.

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