- Teilhaber der Bank
- Mitbestimmungsrecht
- Attraktive Dividende und exklusive Mehrwerte
Mitglied werden
Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren
Als Genossenschaftsbanken setzen wir auf Regionalität. Wir sind dort zu Hause, wo auch Sie zu Hause sind. Deshalb kennen wir unsere Mitglieder ganz genau und können sie konsequent fördern. Gleichzeitig stärken wir damit unsere gemeinsame Region. Das ist das einfachste Prinzip unseres genossenschaftlichen Geschäftsmodells.
Unsere Mitgliederverpflichtung
Bei uns als Genossenschaftsbank dreht sich alles um eine ganz besondere Verantwortung: unsere Mitgliederverpflichtung. Sie macht uns so einzigartig. Sehen Sie im Video, warum das so ist.
Vorsprung durch Mitgliedschaft
Volksbanken und Raiffeisenbanken werden von ihren Mitgliedern getragen und sind diesen durch den genossenschaftlichen Förderauftrag in ganz besonderer Weise verbunden – dazu verpflichtet sogar § 1 des Genossenschaftsgesetzes. Als Mitglied sind Sie nicht nur Kunde, sondern auch Miteigentümer Ihrer Volksbank Hohenlohe eG. Das gilt auch für Firmen, Vereine und Körperschaften.
Antrag auf Mitgliedschaft
Um Mitglied bei Ihrer Volksbank Hohenlohe eG zu werden stellen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft. Der Vorstand entscheidet über jeden Beitrittsantrag. Mit dem Beitritt verpflichten Sie sich als neues Mitglied, einen oder mehrere Geschäftsanteile zu zeichnen. Die maximale Anzahl der erwerbbaren Geschäftsanteile ist in der Satzung der Bank geregelt. Mit der schriftlichen Beitrittserklärung und der Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaftsbank werden Sie zum Mitglied und damit auch Teilhaber der Bank.
Ihr Recht auf Transparenz und Information
Als Miteigentümer haben Sie das Recht auf umfassende Transparenz und Information. Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer Volksbank Hohenlohe eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Bank wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftstätigkeit informieren.
Mitglieder entscheiden mit
Als Teilhaber gestalten Sie die Geschäftspolitik Ihrer Volksbank Hohenlohe eG entscheidend mit, denn Sie haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung bzw. bei der Vertreterwahl. Die Vertreterversammlung legt beispielsweise den Jahresabschluss fest, entscheidet darüber, wie der Reingewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung der Kontrollgremien.
Wir geben Ihnen eine Stimme
In der Vertreterversammlung gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen. Denn eine Stimmmehrheit kann man sich bei uns nicht kaufen. So hat jeder Einfluss, aber niemand bestimmt über den anderen und niemand mehr als ein anderer.
Gemeinsam mehr erreichen
"Was einer alleine nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam." Das ist das grundlegende Prinzip jeder Genossenschaft. Zusammenarbeit und solidarisches Handeln sind die Basis für gemeinsamen Erfolg. Werden Sie Mitglied bei Ihrer Volksbank Hohenlohe eG und bringen Sie sich aktiv ein.
Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus
Als Mitglied Ihrer Volksbank Hohenlohe eG sind Sie vom ersten Moment an im Vorteil. Sie erfahren mehr über unsere Geschäftsausrichtung. Sie können die Politik der Bank demokratisch mitbestimmen und werden am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Denn auf die Geschäftsanteile wird in der Regel einmal jährlich eine Dividende gezahlt.
Vorteile nur für Mitglieder
Die Förderung unserer Mitglieder besitzt oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass Sie Ihre Ziele erreichen und sich Ihre Wünsche erfüllen können. Als Mitglied profitieren Sie außerdem von exklusiven Mehrwerten und attraktiven Vorteilen für viele Lebensbereiche.
Häufige Fragen
Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden.
Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt worden ist.
In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.